Aus Deutschland · Rechtliche Vertretung in der Türkei

Ihre Rechtsangelegenheit liegt in der Türkei.
Bleiben Sie in Deutschland — wir übernehmen sie.

Nachlassabwicklung, Eigentumsübertragung, Anerkennung einer Scheidung oder Verkehrsunfall-Schadensersatz: Mit einer Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar erteilen, schließen wir den gesamten Vorgang in Ihrem Namen ab — ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen.

2 Sprachen
Beratung und Information auf Türkisch und Deutsch
1 Vollmacht
Konsulat oder deutscher Notar — keine Reise nötig
5 Fachgebiete
Erbschaft, Miteigentum, Grundbuch, Anerkennung-Vollstreckung, Schadensersatz
0 €
Die erste Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich

Leistungsbereiche

Die fünf häufigsten Rechtsfragen auf der Achse Deutschland–Türkei

In jedem Bereich erläutern wir Ablauf, Fristen, Kostenpunkte und die erforderlichen Unterlagen klar und verständlich. Unsere ausführlichen Leitfaden-Seiten beantworten auch häufig gestellte Fragen.

Erbrecht

Nachlass und Erbschaftsabwicklung

Türkischer Erbschein (veraset ilamı), Grundbuchumschreibung, Erbschaftsteuer und Ausschlagung der Erbschaft. Grenzüberschreitende Nachlassplanung einschließlich des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Türkei und Deutschland.

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Schadensersatzrecht

Verkehrsunfall-Schadensersatz

Den materiellen und immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) aus einem Unfall, den Sie im Urlaub in der Türkei erlitten haben, sowie die Versicherungs- und Klageverfahren verfolgen wir auch nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiter.

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So funktioniert es

In vier Schritten zum Ergebnis — ohne in die Türkei zu reisen

  1. Kostenlose Erstberatung

    Per Telefon, WhatsApp oder Videogespräch hören wir uns Ihre Situation an; wir erläutern klar, welcher Vorgang erforderlich ist, welche Dauer zu erwarten ist und welche Kostenpunkte anfallen. Das Gespräch ist unverbindlich.

  2. Erstellung der Vollmacht

    Wir senden Ihnen den auf die jeweilige Angelegenheit zugeschnittenen Vollmachtstext. Es genügt, die Vollmacht beim türkischen Konsulat in Deutschland oder bei einem deutschen Notar (mit Apostille) erteilen zu lassen — bei Termin und Inhalt leiten wir Sie Schritt für Schritt an.

  3. Durchführung der Vorgänge

    Alle Anträge bei Gericht, Grundbuch, Finanzamt, Bank und Versicherung stellen wir in Ihrem Namen. In jeder Phase erhalten Sie eine schriftliche Information auf Türkisch oder Deutsch.

  4. Ergebnis und Übergabe

    Türkischer Erbschein (veraset ilamı), Grundbuchauszug, Gerichtsurteil oder eingezogener Schadensersatz: Wir übergeben Ihnen das Ergebnis samt Unterlagen und bieten bei Bedarf einen Fahrplan für die nächsten Schritte an.

Warum BKT Hukuk

Ein Ansprechpartner, der beide Rechtssysteme kennt

Grenzüberschreitender Fokus

Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Angelegenheiten von in Deutschland Lebenden in der Türkei: Apostille, beglaubigte Übersetzung, internationale Zustellung und Doppelbesteuerung gehören zu unserer täglichen Praxis.

Transparente Kosten

Gebühren, Sachverständigenkosten, Übersetzung und Anwaltshonorar teilen wir Ihnen vor Beginn der Tätigkeit Posten für Posten mit. Es entstehen keine überraschenden Kosten.

Regelmäßige Information

Verhandlungstermine, Sachverständigengutachten und Verkaufsphasen werden umgehend per WhatsApp und E-Mail übermittelt. Sie wissen jederzeit, wo Ihre Akte steht.

Prüfung der Rechtsschutzversicherung

Gemeinsam prüfen wir, ob Ihre deutsche Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung) die Streitigkeit in der Türkei abdeckt.

Team

Ihre Akte führt ein Team, keine Einzelperson

Ein Gründungsanwalt, ein vereidigter Übersetzer und zwei Paralegals: Rechtsstrategie, Dokumentenübersetzung und tägliche Nachverfolgung vereinen sich unter einem Dach.

Ahmet Taşer — Vereidigter Übersetzer Vereidigter Übersetzer

Ahmet Taşer

Juristische Übersetzung Deutsch–Türkisch seit 1992: Gerichtsurteile, Vollmachten und amtliche Dokumente.

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Sibel Dalga — Paralegal Paralegal

Sibel Dalga

Unterlagenvorbereitung und Mandantenkommunikation für Vorgänge bei Grundbuch, Personenstandsbehörde (nüfus müdürlüğü) und Finanzamt.

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Kleines Wörterbuch · Kleines Glossar

Deutsches Dokument, türkische Entsprechung

Die zwischen beiden Systemen am häufigsten verwechselten Begriffe. Zu wissen, welches Dokument wo gilt, ist die halbe Miete.

  • ErbscheinVeraset İlamı Der deutsche Erbschein ist in der Türkei nicht unmittelbar gültig; vom türkischen Gericht wird zusätzlich ein türkischer Erbschein (veraset ilamı) eingeholt.
  • VollmachtVekaletname Wird beim Konsulat oder bei einem deutschen Notar (mit Apostille) erteilt; sie muss die für die jeweilige Angelegenheit spezifischen Befugnisse enthalten.
  • ApostilleApostil Şerhi Die internationale Beglaubigung, die erforderlich ist, damit deutsche amtliche Dokumente in der Türkei verwendet werden können.
  • RechtskraftvermerkKesinleşme Şerhi Für die Anerkennung eines Scheidungsurteils ist der Vermerk, der die Rechtskraft der Entscheidung belegt, zwingend erforderlich.
  • TeilungsversteigerungOrtaklığın Giderilmesi Die Beendigung der Miteigentümergemeinschaft durch Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung oder durch Teilung.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen vor dem Beginn

Kann ich meine Angelegenheiten abschließen, ohne überhaupt in die Türkei zu reisen?

Ja. Mit einer speziell bevollmächtigten Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar erhalten, wird der gesamte Vorgang von uns geführt — einschließlich türkischem Erbschein (veraset ilamı), Eigentumsübertragung, Klageerhebung und -verfolgung sowie Steuer- und Bankangelegenheiten. Auch an Verhandlungen müssen Sie nicht teilnehmen.

Wo und wie erhalte ich die Vollmacht?

Es gibt zwei Wege: über die türkischen Konsulate in Deutschland (mit Termin) oder über einen deutschen Notar. Der bei einem deutschen Notar erteilten Vollmacht werden eine Apostille und eine beglaubigte türkische Übersetzung beigefügt. Den für Ihre Angelegenheit spezifischen Vollmachtstext erstellen wir und senden ihn Ihnen zu.

Kann ich mit Ihnen Deutsch sprechen?

Ja. Gespräche, schriftliche Informationen und Dokumente werden auf Ihren Wunsch hin auf Türkisch oder Deutsch geführt. Unsere in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Mandanten der zweiten und dritten Generation können den gesamten Vorgang vollständig auf Deutsch verfolgen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die erste Erstberatung ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie je nach Angelegenheit ein schriftliches Angebot, das amtliche Auslagen wie Gerichtsgebühren, Sachverständige und Übersetzung sowie das Anwaltshonorar Posten für Posten aufführt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung) haben, prüfen wir gemeinsam den Deckungsumfang für die Türkei.

Ich bin deutscher Staatsbürger, kein türkischer. Betreuen Sie auch mich?

Ja. Auch deutschen Staatsbürgern, die in der Türkei eine Immobilie, einen Nachlass oder ein Gerichtsverfahren haben, bieten wir denselben Leistungsumfang. Zu den besonderen Regeln beim Immobilienerwerb und bei der Erbfolge von Ausländern informieren wir Sie zusätzlich.

Melden Sie sich noch heute für eine kostenlose Erstberatung

Ausschlussfristen wie die Ausschlagung der Erbschaft (3 Monate) oder die Verjährung von Schadensersatzansprüchen (2 Jahre) warten nicht. Schildern Sie uns Ihre Situation; im ersten Gespräch klären wir, welcher Schritt erforderlich ist, und legen den Fahrplan fest.

Die Gespräche sind vertraulich. Ihre Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.