Miteigentum · Teilungsklage
Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) — beenden Sie Ihr Immobilien-Miteigentum aus Deutschland
Wenn Sie sich mit Ihren Geschwistern aus einer Erbschaft, nach einer Scheidung mit dem früheren Ehepartner oder bei einer gemeinsamen Investition mit anderen Miteigentümern nicht einigen können: Wir beenden das Miteigentum an Ihrer Bruchteilsimmobilie auf gerichtlichem Wege und ziehen den auf Ihren Anteil entfallenden Betrag ein — während Sie in Deutschland sind.
Was ist die Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft?
Die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (früher izale-i şüyu) bezeichnet die gerichtliche Beendigung der Miteigentümerstellung an einer Immobilie, die mehreren Personen zu Bruchteilen oder zur gesamten Hand gehört, und zwar im Rahmen der Vorschriften des türkischen Zivilgesetzbuches über das Miteigentum. Sie kommt typischerweise in folgenden Fällen in Betracht:
- Immobilien, die aus einer Erbschaft gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Verwandten gehalten werden,
- Grundstücke, die nach einer Scheidung im Miteigentum mit dem früheren Ehepartner verbleiben,
- Objekte, die zu gemeinsamen Investitionszwecken erworben wurden, bei denen jedoch Streit entstanden ist.
Zwei Wege der Aufhebung: Verkauf oder Realteilung?
| Kriterium | Durch Verkauf | Teilung (Realteilung) |
|---|---|---|
| Was geschieht? | Die Immobilie wird öffentlich versteigert; der Erlös wird nach Anteilen verteilt | Die Immobilie wird physisch geteilt; jeder Miteigentümer erhält eine selbständige Teileinheit |
| Wann wird es angewendet? | In der Praxis der häufigste Weg | Nur bei physisch teilbaren Immobilien (z. B. großes Grundstück) |
| Eigentumswohnung? | Ja — der typische Fall | Meist faktisch nicht möglich |
| Wer bestimmt den Wert? | Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Verkehrswert) | Der Sachverständige berichtet über die Teilbarkeit und die Wertgleichheit der Anteile |
Der Verfahrensablauf Schritt für Schritt
Klageschrift und Zustellung
Die Klage wird beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) am Belegenheitsort der Immobilie erhoben; an alle Miteigentümer erfolgt eine Zustellung. Für im Ausland befindliche Miteigentümer wird das Verfahren der internationalen Zustellung durchgeführt.
Beiziehung der Register
Der Grundbucheintrag und die baurechtliche Situation der Immobilie werden vom Gericht beigezogen.
Sachverständigengremium
In der Regel wird ein Gremium bestehend aus einem Juristen, einem Bauingenieur/Architekten und einem Immobilienbewertungsgutachter bestellt.
Ortsbesichtigung und Gutachten
Der Sachverständige besichtigt die Immobilie vor Ort; er berichtet über den Verkehrswert und die Teilbarkeit. Sie haben das Recht, gegen das Gutachten Einwendungen zu erheben.
Gerichtsentscheidung
Das Gericht entscheidet über Verkauf oder Realteilung.
Öffentliche Versteigerung
Ist ein Verkauf angeordnet worden, erfolgt dieser im Wege der öffentlichen Versteigerung über die Vollstreckungsstelle (satış memurluğu/icra).
Verteilung des Erlöses
Der Verkaufserlös wird nach den im Grundbuch eingetragenen Anteilsquoten an alle Miteigentümer ausgezahlt.
Verfahrensführung aus Deutschland
Mit einer bevollmächtigenden Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar erteilen, wird das Folgende vollständig von uns übernommen:
- Erstellung der Klageschrift und Erhebung der Klage
- Vertretung in den Verhandlungen
- Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten
- Begleitung der öffentlichen Versteigerung und der Verkaufsabwicklung
- Einziehung des auf Ihren Anteil entfallenden Betrags aus dem Verkaufserlös
Verhandlungstermine, die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens und die Phasen des Verkaufs werden Ihnen unverzüglich auf Türkisch und Deutsch mitgeteilt.
Dauer und Kosten
Die Verfahrensdauer variiert je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und Belegenheitsort der Immobilie zwischen 8 und 18 Monaten. Die wesentlichen Kostenpositionen:
- Gerichtsgebühren und Zustellungskosten (anteilig zum Streitwert)
- Sachverständigenhonorar (je nach Beschaffenheit der Immobilie)
- Kosten der Ortsbesichtigung
- Anwaltshonorar
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft
Kann ich ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer Klage erheben?
Ja. Jeder einzelne Miteigentümer hat das Recht, ohne Zustimmung der anderen Klage zu erheben; dieses Recht ist durch das türkische Zivilgesetzbuch gewährleistet.
Wie wird der aus dem Verkauf erzielte Erlös verteilt?
Er wird nach den im Grundbuch eingetragenen Anteilsquoten an alle Miteigentümer verteilt. Auch wenn Sie die Klage erhoben haben, erhalten die übrigen Miteigentümer einen ihrem Anteil entsprechenden Betrag; das Ergebnis bindet alle Beteiligten.
Wie verfolge ich das Verfahren aus Deutschland?
Während des gesamten Verfahrens erfolgt eine regelmäßige Information auf Türkisch und Deutsch: Verhandlungstermine, das Sachverständigengutachten und die Phasen des Verkaufs werden Ihnen unverzüglich per WhatsApp, E-Mail oder Videogespräch mitgeteilt.
Ist der Verkaufspreis angemessen, und wer bestimmt ihn?
Den Preis bestimmt ein gerichtlich bestellter, unabhängiger Sachverständiger. Im ersten Versteigerungstermin kann die Immobilie zu mindestens 50 % des Sachverständigenwerts verkauft werden; findet sich kein Käufer, sinkt diese Quote im zweiten Termin. Wenn wir der Auffassung sind, dass der Wert zu niedrig festgesetzt wurde, erheben wir Einwendungen gegen das Gutachten.
Was geschieht, wenn ich die Klage „verliere“?
Dies ist im technischen Sinne kein gewonnener oder verlorener Prozess; es handelt sich um eine Gestaltungsklage (yenilik doğurucu dava). Das Gericht prüft die Teilbarkeit und entscheidet über den geeigneten Weg der Aufhebung — im Ergebnis wird das Miteigentum in jedem Fall beendet.
Sie können sich mit den Miteigentümern nicht einigen? Sprechen wir darüber.
Übermitteln Sie uns Ihre Grundbuchdaten; in einer kostenlosen Erstberatung beurteilen wir die Situation Ihrer Immobilie, die voraussichtliche Dauer und die Kostenpositionen. Aus Deutschland können wir das Verfahren per Vollmacht sofort einleiten.
- Telefon+90 536 089 76 94
- WhatsApp+90 536 089 76 94
- E-Mail[[email protected]]