Stadterneuerung · Kentsel Dönüşüm

Stadterneuerung in der Türkei: Rechte der Eigentümer

Wenn Ihre Wohnung in der Türkei in die Stadterneuerung einbezogen wird, bestimmt der Vertrag, den Sie unterschreiben, Größe und Wert der Wohnung, die Sie Jahre später erhalten. Ein Wohnsitz im Ausland bedeutet nicht, dass Sie am Verfahren nicht teilnehmen können.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 7 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Stadterneuerung
Der Bauträgervertrag bestimmt, welche Wohnung Sie Jahre später erhalten.

Rechtlicher Rahmen

Grundlage ist das Gesetz Nr. 6306 über Gebiete unter Katastrophenrisiko. Das Verfahren beginnt mit der Feststellung als Risikogebäude; gegen die Feststellung besteht ein fristgebundener Widerspruch.

Beschlüsse werden mit zwei Dritteln der Grundstücksanteile gefasst. Anteile nicht beitretender Eigentümer können gesetzlich zur Versteigerung gebracht werden — Fernbleiben schützt das Eigentum nicht.

Wie beginnt das Verfahren?

Die Stadterneuerung beginnt mit der Feststellung des Gebäudes als Risikogebäude. Diese erfolgt durch lizenzierte Stellen; der Antrag eines einzelnen Eigentümers genügt. Gegen die Feststellung steht Ihnen fristgebunden ein Widerspruch zu.

Nach Bestandskraft treten die Eigentümer zusammen, um über Abriss und Neubau zu entscheiden. Maßgeblich ist die Anteilsmehrheit: Beschlüsse werden mit zwei Dritteln der Grundstücksanteile gefasst.

Worauf es im Bauträgervertrag ankommt

Der Vertrag mit dem Bauträger ist das wichtigste Dokument des gesamten Vorgangs. Er sollte insbesondere regeln:

  • Die zu übergebende Einheit nach Etage, Ausrichtung und Nettoquadratmetern — "vergleichbare Wohnung" genügt nicht
  • Fertigstellungsfrist und Vertragsstrafe bei Verzug
  • Mietbeihilfe: Höhe, Dauer und Zahlungsplan
  • Sicherheiten: Hypothek, Bankbürgschaft oder gestaffelte Übertragung der Grundstücksanteile
  • Keine Übertragung vor Erteilung der Nutzungsgenehmigung (iskân)
  • Beschränkung des Rechts des Bauträgers, den Vertrag weiterzugeben

Eigentümer ohne Zustimmung zur Zwei-Drittel-Mehrheit

Anteile von Eigentümern, die dem mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefassten Beschluss nicht beitreten, können im gesetzlich vorgesehenen Verfahren öffentlich versteigert werden. Fernbleiben schützt das Eigentum also nicht, sondern gefährdet es.

Im Ausland lebende Eigentümer erfahren häufig zu spät von den Versammlungen und schalten sich erst nach der Beschlussfassung ein. Dann sind die Handlungsmöglichkeiten deutlich enger.

Was Eigentümer im Ausland tun sollten

Mit einer Vollmacht können Sie in Versammlungen vertreten werden, an Vertragsverhandlungen teilnehmen und unterzeichnen lassen. Wir prüfen den Vertragsentwurf und berichten Ihnen die für Sie nachteiligen Klauseln; auf Wunsch führen wir die Verhandlung mit dem Bauträger.

Zusätzlich prüfen wir Grundbuch, Ihren Grundstücksanteil und den Bebauungsstatus, um Ihre Verhandlungsposition zu bestimmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Feststellung als Risikogebäude und Widerspruch
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung per Vollmacht
  • Prüfung und Verhandlung des Bauträgervertrags
  • Sicherung von Fertigstellungsfrist, Vertragsstrafe und Mietbeihilfe
  • Absicherung durch Hypothek oder Bankbürgschaft
  • Begleitung bis zur Übergabe und Nutzungsgenehmigung (iskân)

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Vertrag prüfen lassen

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Häufige Fragen

Ich lebe im Ausland und kann nicht an der Versammlung teilnehmen. Was nun?

Sie können sich per Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht muss die Befugnisse für das Stadterneuerungsverfahren ausdrücklich enthalten.

Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

Liegt ein Beschluss mit Zwei-Drittel-Anteilsmehrheit vor, kann der Anteil nicht beitretender Eigentümer gesetzlich zur Versteigerung gebracht werden.

Wer zahlt die Mietbeihilfe?

Nach Vertrag der Bauträger; daneben besteht die gesetzlich vorgesehene Mietbeihilfe des Ministeriums.

Kann ich den Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja — genau das empfehlen wir. Senden Sie uns den Entwurf; wir berichten risikobehaftete Klauseln und fehlende Sicherheiten.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen

Senden Sie uns den Entwurf des Bauträgervertrags — wir berichten nachteilige Klauseln und fehlende Sicherheiten.