Familienrecht

Familien- und Scheidungsrecht mit Türkei-Bezug

Lebt ein Ehegatte in Deutschland und der andere in der Türkei — oder wurde die Ehe in Deutschland beendet? Dann sind die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Entscheidung im anderen Land entscheidend. Wir führen diese Verfahren unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 7 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Familien- & Scheidungsrecht
Bei Türkei-Bezug entscheidet zuerst die Frage der Zuständigkeit.

Zuständigkeit und anwendbares Recht

Bei grenzüberschreitenden Ehesachen entscheidet zuerst die Zuständigkeit: Ein in Deutschland geführtes Verfahren richtet sich nach deutschem, ein türkisches nach türkischem Recht. Güterrecht, Unterhalt und Sorgerechtspraxis unterscheiden sich erheblich.

Für das Sorgerecht ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgeblich. Bei eigenmächtiger Verbringung greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen — hier zählt jede Woche.

In welchem Land sollte die Scheidung eingeleitet werden?

Diese Frage bestimmt das Ergebnis maßgeblich. Die Antwort hängt von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Zeitpunkt der Klageerhebung ab. Ein in Deutschland geführtes Verfahren richtet sich nach deutschem Recht, ein türkisches nach türkischem — Unterhaltshöhe, Güterrecht und Sorgerechtspraxis unterscheiden sich erheblich.

Im Güterrecht gilt in der Türkei die Beteiligung an errungenen Gütern, in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Die Ergebnisse ähneln sich, Berechnungsweise und Ausnahmen jedoch nicht. Ein im falschen Land geführtes Verfahren kann Jahre später zu einem unerwarteten Ergebnis führen.

Unser erster Schritt ist daher stets die Prüfung, welche Rechtsordnung für Sie günstiger ist.

Wirksamkeit des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei

Ein deutsches Scheidungsurteil ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. In türkischen Personenstandsregistern gelten Sie weiter als verheiratet — mit Folgen für Wiederverheiratung, Erbrecht und Registerangelegenheiten.

Es bestehen zwei Wege: das Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung vor türkischen Gerichten oder unter bestimmten Voraussetzungen die direkte Registrierung über Personenstandsamt bzw. Konsulat. Der zweite Weg ist schneller, aber nicht in jedem Fall möglich.

  • Deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Beeidigte Übersetzung und Apostille
  • Personenstandsauszüge
  • Vollmacht (über das Konsulat)

Sorgerecht und Umgang

In grenzüberschreitenden Fällen richtet sich das Sorgerecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Lebt das Kind in Deutschland, sind grundsätzlich deutsche Gerichte zuständig; lebt es in der Türkei, die türkischen.

Bei eigenmächtiger Verbringung des Kindes in das andere Land greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen; ein Rückführungsverfahren kann eingeleitet werden. Hier ist Eile entscheidend — frühes Handeln beeinflusst das Ergebnis unmittelbar.

Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung

Die Beitreibung deutschen Unterhalts in der Türkei — und umgekehrt — setzt Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung voraus. Ebenso erfordert die Einbeziehung einer türkischen Immobilie in die Vermögensauseinandersetzung die Prüfung von Grundbuch und Erwerbszeitpunkt.

Häufig ist der erste notwendige Schritt eine einstweilige Verfügung über türkisches Vermögen, um das Ergebnis des Verfahrens zu sichern.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung, welche Rechtsordnung für Sie günstiger ist
  • Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei
  • Vertretung im Scheidungsverfahren vor türkischen Gerichten
  • Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt
  • Auseinandersetzung des Vermögens, einschließlich türkischer Immobilien
  • Einstweilige Verfügung zur Sicherung türkischen Vermögens

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

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Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Häufige Fragen

Ich bin in Deutschland geschieden — muss ich in der Türkei erneut klagen?

Ein neues Scheidungsverfahren ist nicht erforderlich; das deutsche Urteil muss in der Türkei anerkannt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Registrierung über Personenstandsamt oder Konsulat der schnellere Weg.

Muss ich an Terminen teilnehmen?

Grundsätzlich nein — wir vertreten Sie per Vollmacht. In einzelnen Verfahren kann das Gericht die persönliche Anhörung anordnen; diese Möglichkeit klären wir vorab.

Fällt meine Immobilie in der Türkei in den Zugewinn?

Entscheidend sind Erwerbszeitpunkt und das jeweils geltende Güterrechtsregime. Wir prüfen dies anhand der Grundbuchdaten.

Mein Kind lebt in Deutschland — kann ich das Sorgerecht in der Türkei erlangen?

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind grundsätzlich deutsche Gerichte zuständig. Die möglichen Wege prüfen wir fallbezogen.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Lassen Sie das Verfahren im richtigen Land aufsetzen

Schildern Sie Ihre Situation — wir bestimmen gemeinsam die günstigere Rechtsordnung und das Vorgehen.