Schadensersatzrecht · Schadensersatz

Schadensersatz bei Verkehrsunfall in der Türkei — Wir übernehmen die Bearbeitung aus Deutschland

Sie haben im Urlaub oder bei einem Familienbesuch in der Türkei einen Unfall erlitten und mussten nach Deutschland zurückkehren. Wir sichern die Beweise, stellen die Versicherungsanträge, erheben Ihre Klage und setzen sämtliche materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche durch — per Vollmacht, ohne dass Sie anreisen müssen.

2 Jahre
Allgemeine Verjährung (ab Kenntnis; in jedem Fall 10 Jahre)
15 Tage
Frist bis zur Eröffnung des Klagewegs nach Antrag bei der Versicherung
12–24 Monate
Durchschnittliche Verfahrensdauer (bei Vergleich kürzer)
3 Positionen
Materieller + immaterieller Schadensersatz + Fahrzeugschaden

Welchen Schadensersatz können Sie geltend machen?

Nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu) und dem türkischen Straßenverkehrsgesetz (Karayolları Trafik Kanunu) kann das Unfallopfer Schadensersatz in drei Hauptkategorien geltend machen:

Schadensersatzpositionen
ArtUmfang
Materieller SchadensersatzBehandlungs- und Krankenhauskosten · dauernde Invalidität/Erwerbsunfähigkeit (maluliyet) · vorübergehende Arbeitsunfähigkeit · Pflegekosten · Erschütterung der wirtschaftlichen Zukunft · Fahrt-, Medikamenten- und Auslagenkosten
Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld)Schmerz und Leid des Körperschadens · Trauer und Kummer der Angehörigen im Todesfall · ästhetische Beeinträchtigungen und psychisches Trauma
FahrzeugschadenReparaturkosten (mit Sachverständigengutachten) · Wertminderung · Nutzungsausfall (Ersatzfahrzeug)

Beweissicherung in den ersten Stunden nach dem Unfall

Der Erfolg der Klage hängt unmittelbar von den gesicherten Beweisen ab. Im Moment des Unfalls und unmittelbar danach sollten Sie:

  • den Unfallbericht (Unfallprotokoll) vollständig aufnehmen lassen und eine Kopie erhalten,
  • das Verschuldensgutachten (Verkehrspolizei/Sachverständiger) anfordern,
  • Fotos vom Unfallort aufnehmen,
  • bei Verletzungen unverzüglich einen ärztlichen Bericht aus einem vollausgestatteten Krankenhaus einholen,
  • die Zeugendaten festhalten,
  • die Schadensmeldung bei der Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung ZMSS und ggf. Kaskoversicherung) veranlassen.
Nach der Rückkehr nach Deutschland: Wenn Ihre Behandlung fortdauert, bewahren Sie sämtliche medizinischen Unterlagen aus Deutschland auf. Mit beglaubigter Übersetzung werden sie zu Ihrer Akte in der Türkei eingereicht und bilden ein wichtiges Beweismittel bei der Invaliditätsbewertung durch das rechtsmedizinische Institut (Adli Tıp).

Verschuldensgutachten und Invaliditätsgutachten

Verschuldensgutachten: Der vom Gericht bestellte Verkehrssachverständige stellt die Verschuldensanteile der Parteien prozentual fest; der Schadensersatz wird im Verhältnis zum Verschulden der Gegenseite berechnet. Wurde das Gutachten zu Ihren Ungunsten erstellt, steht Ihnen ein Einspruchsrecht zu — in dieser Phase ist technische und rechtliche Unterstützung unerlässlich.

Invaliditätsgutachten (dauernde Invalidität/Erwerbsunfähigkeit): Bei Körperschäden wird Ihr Grad der dauerhaften Beeinträchtigung durch ein Kollegialgutachten des rechtsmedizinischen Instituts (Adli Tıp Kurumu) oder von Universitätskliniken festgestellt. Dieser Grad bildet die Grundlage der Schadensberechnung des versicherungsmathematischen Sachverständigen. Wir übernehmen die Übersetzung Ihrer Behandlungsunterlagen aus Deutschland sowie die Koordination des Verfahrens beim rechtsmedizinischen Institut (Adli Tıp).

Versicherungsverfahren: ZMSS und türkischer Garantiefonds (Güvence Hesabı)

Die in der Türkei für jedes Fahrzeug obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (türkische Pflichtversicherung ZMSS) deckt Ihren Schaden im Verhältnis zum Verschulden der Gegenseite innerhalb bestimmter Grenzen. Die Versicherungsgesellschaften neigen in der Regel dazu, den niedrigsten Betrag zu zahlen: Erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach dem Antrag eine ablehnende Antwort oder eine unvollständige Zahlung, wird der Klageweg eröffnet. Wir führen die Verhandlung und erheben bei unvollständiger Zahlung Klage.

Ist das gegnerische Fahrzeug nicht versichert, ist der Fahrer geflüchtet oder wurde das Fahrzeug gestohlen, kann der Schaden durch Antrag beim türkischen Garantiefonds (Güvence Hesabı) innerhalb bestimmter Grenzen geltend gemacht werden.

Verjährungsfristen beachten

  • Allgemeine Verjährung: 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger, in jedem Fall 10 Jahre ab dem Unfalltag.
  • Strafrechtliche Verjährung: Stellt der Unfall zugleich eine Straftat dar (z. B. fahrlässige Körperverletzung), gilt die längere strafrechtliche Verjährungsfrist — sie kann sich in der Regel auf bis zu 8 Jahre verlängern.
  • Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld): unterliegt den allgemeinen Bestimmungen (2 Jahre / 10 Jahre).
Versäumen Sie keine Fristen: Unmittelbar nach dem Unfall Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, ist sowohl für die Beweissicherung als auch für die Hemmung der Verjährung von entscheidender Bedeutung.

Rechtsschutzversicherung: Ihre deutsche Rechtsschutzversicherung

Prüfen Sie den Auslandsumfang — insbesondere für die Türkei — Ihrer deutschen Rechtsschutzversicherung. Manche Policen decken bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und helfen Ihnen, den Deckungsumfang zu klären.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Schadensersatz bei Verkehrsunfall

Ich bin nach dem Unfall nach Deutschland zurückgekehrt. Kann ich Klage erheben?

Ja. Per Vollmacht vertreten wir Sie in der Türkei, sichern die Beweise und erheben Ihre Klage. Ihre Behandlungsunterlagen aus Deutschland werden übersetzt und zur Akte eingereicht; eine Anreise in die Türkei ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Je nach Umfang der Akte, Dauer des Gutachtens des rechtsmedizinischen Instituts (Adli Tıp) und Arbeitsbelastung des Gerichts in der Regel 12 bis 24 Monate. Kommt mit der Versicherung ein Vergleich zustande, kann das Verfahren erheblich schneller abgeschlossen werden.

Übernimmt meine deutsche Krankenversicherung die Behandlung in der Türkei?

Das hängt vom Auslandsschutz Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ab; Notfallbehandlungen werden in der Regel teilweise übernommen. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung (ZMSS) in der Türkei ist verpflichtet, die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Grenze zu tragen — wir sorgen für die Koordination beider Quellen.

Wie wird die Höhe des immateriellen Schadensersatzes (Schmerzensgeld) bestimmt?

Sie wird unter Berücksichtigung der Schwere des Vorfalls, der Verschuldenslage, der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien, des Grades der Verletzung und des richterlichen Ermessens im Lichte einschlägiger Entscheidungen des Kassationshofs (Yargıtay) festgelegt.

Was gilt, wenn die Gegenseite nicht versichert ist oder der Fahrer geflüchtet ist?

Es wird ein Antrag beim türkischen Garantiefonds (Güvence Hesabı) gestellt. Der türkische Garantiefonds (Güvence Hesabı) deckt innerhalb bestimmter Grenzen Schäden, die durch nicht versicherte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nicht feststellbarem Kennzeichen sowie gestohlene Fahrzeuge verursacht wurden.

Die Verjährung läuft — beginnen wir noch heute

Senden Sie uns Ihren Unfallbericht und, sofern vorhanden, Ihre ärztlichen Berichte; in einer kostenlosen Erstberatung bewerten wir die geltend zu machenden Schadensersatzpositionen und das weitere Vorgehen.