Erbrecht · Miras Hukuku
Nachlass- und Erbschaftsabwicklung in der Türkei — aus Deutschland steuern
Sie haben einen Angehörigen verloren, der in der Türkei über eine Immobilie, ein Bankkonto oder sonstiges Vermögen verfügte. Vom türkischen Erbschein (veraset ilamı) über die Grundbuchumschreibung bis zur Steuererklärung wickeln wir den gesamten Vorgang auf Grundlage der von Ihnen erteilten Vollmacht vollständig in Ihrem Namen ab.
Welches Recht gilt?
Beim Tod eines türkischen Staatsangehörigen richtet sich die Erbfolge nach türkischem Recht. Für in der Türkei belegene Immobilien gilt es auch dann, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war.
Der Nachlass umfasst Aktiva und Verbindlichkeiten. Ist er überschuldet, ist die Ausschlagungsfrist von grundsätzlich drei Monaten zu beachten.
Was bedeutet Nachlassabwicklung, und warum ist ein Anwalt erforderlich?
Die Nachlassabwicklung ist der Übergang des Vermögens des Erblassers (der verstorbenen Person) auf die gesetzlichen Erben. Dieser Vorgang umfasst zahlreiche rechtliche Schritte: die Erlangung des türkischen Erbscheins (veraset ilamı), die Grundbuchumschreibung, die Übertragung von Bankkonten, die Abgabe der Erbschaft- und Erwerbsteuererklärung (veraset ve intikal vergisi) sowie erforderlichenfalls die Erhebung erbrechtlicher Klagen.
Für in Deutschland lebende Erben ist die Lage noch komplexer: Es treffen die unterschiedlichen erbrechtlichen Regelungen beider Länder, das Doppelbesteuerungsabkommen und die praktischen Schwierigkeiten einer Abwicklung aus dem Ausland zusammen. Ein in grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten erfahrener Anwalt führt diese Schritte in Ihrem Namen durch und verhindert so den Verlust von Rechten und Fristen.
Der gesamte Vorgang wird von uns auf Grundlage einer besonderen, ausdrücklich bevollmächtigenden Vollmacht geführt, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar errichten.
Doppelbesteuerung: In welchem Land zahlen Sie die Erbschaftsteuer?
Nach dem Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Erwerbsteuer (Doppelbesteuerungsabkommen, 2011) werden Immobilien in dem Land besteuert, in dem sie belegen sind. Als in Deutschland ansässiger Erbe gilt:
| Vermögen | Erklärungs-/Besteuerungsland | Anmerkung |
|---|---|---|
| Immobilie in der Türkei | Türkei | Erbschaft- und Erwerbsteuererklärung (veraset ve intikal vergisi) |
| Vermögen in Deutschland | Deutschland | Erbschaftsteuererklärung |
| Vermögen in beiden Ländern | Beide | Es gelten die Anrechnungsmechanismen des Abkommens |
Unsere Leistungen im Überblick
- Erbscheinverfahren (veraset ilamı) beim zuständigen Gericht
- Ermittlung von Immobilien, Konten, Fahrzeugen und Gesellschaftsanteilen
- Grundbuchumschreibung auf die Erbengemeinschaft
- Erbschaftsteuererklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auszahlung von Bankguthaben und Transfer nach Deutschland
- Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist
- Auseinandersetzung unter den Miterben — vorrangig außergerichtlich
Kosten und Ablauf
Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.
Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.
Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.
Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.
Wie wir beraten
In unserem Büro
Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.
Video-Beratung
Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.
Kurzfristig
Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.
Die 3-Monats-Frist zur Ausschlagung wartet nicht — kontaktieren Sie uns noch heute
Lassen Sie uns Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung bewerten: welche Unterlagen erforderlich sind, wie lange der Vorgang dauert, welche Kosten anfallen — bereits im ersten Gespräch schaffen wir Klarheit.
- Telefon+90 536 089 76 94
- WhatsApp+90 536 089 76 94
- E-Mail[info@bkthukukvedanismanlik.com.tr]
Mit der bei den türkischen Konsulaten in Deutschland erteilten Vollmacht leiten wir den Vorgang in Ihrem Namen ein und schließen ihn ohne Ihre Anreise ab.