Erbrecht · Miras Hukuku

Nachlass- und Erbschaftsabwicklung in der Türkei — aus Deutschland steuern

Sie haben einen Angehörigen verloren, der in der Türkei über eine Immobilie, ein Bankkonto oder sonstiges Vermögen verfügte. Vom türkischen Erbschein (veraset ilamı) über die Grundbuchumschreibung bis zur Steuererklärung wickeln wir den gesamten Vorgang auf Grundlage der von Ihnen erteilten Vollmacht vollständig in Ihrem Namen ab.

3 Monate
Ausschlussfrist für die Ausschlagung der Erbschaft
Friedensgericht
Gericht, das den türkischen Erbschein erteilt
2011
TR–DE Doppelbesteuerungsabkommen
0 Reisen
Vertretung aus der Ferne per Vollmacht

Was bedeutet Nachlassabwicklung, und warum ist ein Anwalt erforderlich?

Die Nachlassabwicklung ist der Übergang des Vermögens des Erblassers (der verstorbenen Person) auf die gesetzlichen Erben. Dieser Vorgang umfasst zahlreiche rechtliche Schritte: die Erlangung des türkischen Erbscheins (veraset ilamı), die Grundbuchumschreibung, die Übertragung von Bankkonten, die Abgabe der Erbschaft- und Erwerbsteuererklärung (veraset ve intikal vergisi) sowie erforderlichenfalls die Erhebung erbrechtlicher Klagen.

Für in Deutschland lebende Erben ist die Lage noch komplexer: Es treffen die unterschiedlichen erbrechtlichen Regelungen beider Länder, das Doppelbesteuerungsabkommen und die praktischen Schwierigkeiten einer Abwicklung aus dem Ausland zusammen. Ein in grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten erfahrener Anwalt führt diese Schritte in Ihrem Namen durch und verhindert so den Verlust von Rechten und Fristen.

Entscheidende Frist — die Ausschlagung der Erbschaft beträgt 3 Monate. Übersteigen die Schulden des Erblassers dessen Vermögen, kann die Ausschlagung der Erbschaft die richtige Wahl sein. Die Ausschlagungsfrist beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangt haben, und ist eine Ausschlussfrist: Wird sie versäumt, gilt die Erbschaft samt ihrer Schulden als angenommen. In Deutschland lebende Erben lassen diese Frist häufig unbemerkt verstreichen.

Wie wird der türkische Erbschein (Erbnachweis) erlangt?

Der türkische Erbschein (veraset ilamı) ist die Urkunde, die amtlich ausweist, wer Erbe ist und welche Erbquoten bestehen; er ist der Schlüssel zu sämtlichen Abwicklungsvorgängen in der Türkei. Für die Erlangung aus Deutschland ist erforderlich:

  • die Antragstellung bei dem türkischen Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) (oder bei einem Notar),
  • die Vorlage eines Auszugs aus dem Personenstandsregister, der Sterbeurkunde sowie der Ausweisdaten der Erben,
  • die Vorlage der deutschen Sterbeeintragung mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.

Mit der von Ihnen erteilten Vollmacht stellen wir den Antrag an Ihrer Stelle, erlangen die Urkunde und verwenden sie in den weiteren Abwicklungsschritten.

Sind der deutsche Erbschein und der türkische Erbschein (veraset ilamı) dasselbe?

Nein — und dies ist der am häufigsten begangene Fehler. Der von einem deutschen Gericht ausgestellte Erbschein ist in der Türkei nicht unmittelbar wirksam. Er kann mit Apostille und beglaubigter Übersetzung dem türkischen Gericht als Beweismittel vorgelegt werden; für in der Türkei belegene Immobilien ist jedoch zwingend zusätzlich ein türkischer Erbschein (veraset ilamı) durch ein türkisches Gericht zu erwirken.

Grundbuchumschreibung: Eintragung der Immobilie auf Ihren Namen

  1. Erlangung des türkischen Erbscheins

    Der Erbnachweis (veraset ilamı) wird beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder beim Notar erwirkt.

  2. Erklärung der Erbschaft- und Erwerbsteuer

    Beim Finanzamt wird die Steuererklärung abgegeben, die festgesetzte Steuer entrichtet oder eine Unbedenklichkeits-/Befreiungsbescheinigung eingeholt.

  3. Antrag auf Umschreibung beim Grundbuchamt

    Der Antrag wird mit dem türkischen Erbschein (veraset ilamı) und der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt.

  4. Zahlung der Gebühren und des Umlaufkapitals

    Die Grundbuchgebühr wird entrichtet; die Vorgangsakte wird vervollständigt.

  5. Aushändigung der neuen Grundbuchurkunde

    Die Immobilie wird auf die Erben (als Gesamthands- oder Bruchteilseigentum) eingetragen.

Der gesamte Vorgang wird von uns auf Grundlage einer besonderen, ausdrücklich bevollmächtigenden Vollmacht geführt, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar errichten.

Doppelbesteuerung: In welchem Land zahlen Sie die Erbschaftsteuer?

Nach dem Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Erwerbsteuer (Doppelbesteuerungsabkommen, 2011) werden Immobilien in dem Land besteuert, in dem sie belegen sind. Als in Deutschland ansässiger Erbe gilt:

Erklärungspflicht — welches Vermögen, welches Land?
VermögenErklärungs-/BesteuerungslandAnmerkung
Immobilie in der TürkeiTürkeiErbschaft- und Erwerbsteuererklärung (veraset ve intikal vergisi)
Vermögen in DeutschlandDeutschlandErbschaftsteuererklärung
Vermögen in beiden LändernBeideEs gelten die Anrechnungsmechanismen des Abkommens

Die Steuersätze, Freibeträge und Erklärungsfristen unterscheiden sich in beiden Ländern; die grenzüberschreitende Nachlassplanung erfordert daher besondere Fachkenntnis. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater in Deutschland zusammen.

Welchen Umfang sollte die Vollmacht haben?

Die für die Nachlassabwicklung zu errichtende Vollmacht sollte folgende Befugnisse umfassen:

  • Beantragung des türkischen Erbscheins (veraset ilamı) beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi)
  • Umschreibung und Eintragung bei den Grundbuchämtern
  • Abgabe von Steuererklärungen bei den Finanzämtern
  • Abwicklung von Bankkonten
  • erforderlichenfalls Erhebung und Führung erbrechtlicher Klagen
Praktischer Hinweis: Den Text der Vollmacht erstellen wir eigens für Ihren Vorgang; Sie müssen lediglich mit dem fertigen Text zum Konsulatstermin erscheinen. Der bei einem deutschen Notar errichteten Vollmacht werden Apostille und beglaubigte Übersetzung beigefügt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Nachlassabwicklung

Ich wohne in Deutschland; muss ich in die Türkei kommen?

Nein. Mit einer besonderen, ausdrücklich bevollmächtigenden Vollmacht, die Sie beim Konsulat oder bei einem deutschen Notar errichten, wird der gesamte Vorgang — einschließlich des türkischen Erbscheins (veraset ilamı), der Grundbuchübertragung und der steuerlichen Angelegenheiten — von uns geführt; eine persönliche Anreise in die Türkei ist nicht erforderlich.

Wann beginnt die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft, und wie viele Monate beträgt sie?

Die Frist beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrer Erbenstellung und vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt haben. Sie ist zwingend und eine Ausschlussfrist: Wird sie versäumt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen, und Sie haften auch für die Schulden.

Ist der deutsche Erbschein in der Türkei gültig?

Er ist nicht unmittelbar gültig. Mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung wird er dem türkischen Gericht als Beweismittel vorgelegt; für in der Türkei belegene Immobilien ist jedoch zwingend zusätzlich ein türkischer Erbschein (veraset ilamı) durch ein türkisches Gericht zu erwirken.

In welchem Land zahle ich die Erbschaftsteuer?

Für in der Türkei belegene Immobilien in der Türkei, für Vermögen in Deutschland in Deutschland. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von 2011 bestehen Anrechnungsmechanismen; unter Umständen müssen Sie in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben.

Was, wenn wir uns mit den übrigen Erben nicht über die Teilung einigen?

Durch die Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung, izale-i şüyu) wird der gerichtliche Verkauf der Immobilie und die Verteilung des Erlöses nach Quoten erwirkt. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden zur Teilungsversteigerung.

Die 3-Monats-Frist zur Ausschlagung wartet nicht — kontaktieren Sie uns noch heute

Lassen Sie uns Ihre Situation in einer kostenlosen Erstberatung bewerten: welche Unterlagen erforderlich sind, wie lange der Vorgang dauert, welche Kosten anfallen — bereits im ersten Gespräch schaffen wir Klarheit.

Mit der bei den türkischen Konsulaten in Deutschland erteilten Vollmacht leiten wir den Vorgang in Ihrem Namen ein und schließen ihn ohne Ihre Anreise ab.