Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung in der Türkei — aus Deutschland

Ob Investition, Import und Export oder Verlagerung Ihres bestehenden Geschäfts: Die Gründung einer Gesellschaft ist der erste Schritt. Wir wickeln das Verfahren per Vollmacht ab — ohne Anreise.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 7 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Unternehmensgründung
Rechtsform und Beteiligungsstruktur werden vor der Gründung festgelegt.

Rechtsformen im Überblick

Die Limited Şirket entspricht weitgehend der GmbH und ist die häufigste Wahl; die Anonim Şirket ähnelt der AG und bietet mehr Flexibilität bei der Anteilsübertragung. Daneben bestehen Zweigniederlassung und Verbindungsbüro — letzteres darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Ausländische Gesellschafter benötigen eine türkische Steuernummer; Registerauszüge aus dem Ausland sind apostilliert und beeidigt übersetzt vorzulegen.

Welche Rechtsform passt?

Die Limited Şirket (Ltd. Şti.) entspricht weitgehend der deutschen GmbH und ist die häufigste Wahl: geringeres Kapital, einfachere Organstruktur, weniger Formalitäten. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt; Anteilsübertragungen erfolgen notariell.

Die Anonim Şirket (A.Ş.) ähnelt der Aktiengesellschaft und wird wegen der einfachen Übertragbarkeit der Aktien, der Möglichkeit des Börsengangs und branchenspezifischer Vorgaben gewählt. Für ausländische Investoren ist die Flexibilität bei Anteilsübertragungen oft ausschlaggebend.

Daneben bestehen Zweigniederlassung und Verbindungsbüro; letzteres darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sondern nur repräsentieren und Marktforschung betreiben.

Erforderliche Unterlagen

Bei Gründungen mit ausländischer Beteiligung umfasst die Akte in der Regel:

  • Passkopien der Gesellschafter — mit beeidigter Übersetzung und Apostille
  • Potenzielle Steuernummer (beim Finanzamt)
  • Gesellschaftsvertrag (über MERSİS erstellt)
  • Bei juristischen Personen: Registerauszug der ausländischen Gesellschaft, apostilliert und übersetzt
  • Unterschriftserklärung
  • Notarielle Vollmacht zur Gründung (über das Konsulat)

Ablauf des Verfahrens

Die Gründung beginnt mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrags über MERSİS; anschließend erfolgen Eintragung beim Handelsregister und Bekanntmachung im Handelsregisteranzeiger. Es folgen die Registrierung beim Finanzamt, die Beglaubigung der Bücher und gegebenenfalls die Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Ihr Wohnsitz im Ausland steht dem nicht entgegen: Mit einer entsprechend gefassten Vollmacht erledigen wir sämtliche Schritte. Für die Eröffnung des Geschäftskontos ist meist die einmalige persönliche Anwesenheit des Vertretungsberechtigten erforderlich.

Pflichten nach der Gründung

Nach der Gründung bestehen laufende Pflichten: monatliche und jährliche Steuererklärungen, Buchführung, elektronische Rechnung und elektronische Bücher, Gesellschafterversammlungen sowie die Anmeldung eintragungspflichtiger Änderungen.

Versäumnisse führen zu Bußgeldern und können die Haftung der Gesellschafter auslösen. In Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung übernehmen wir die rechtliche Seite.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Wahl der Rechtsform und Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • Beantragung der Steuernummer für ausländische Gesellschafter
  • Eintragung im Handelsregister über MERSİS
  • Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung
  • Vorbereitung der Kontoeröffnung für die Gesellschaft
  • Laufende Pflichten: Erklärungen, Bücher, Gesellschafterversammlungen

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Gründung besprechen

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Häufige Fragen

Muss ich zur Gründung in die Türkei reisen?

Die Gründung kann per Vollmacht erfolgen. Für die Eröffnung des Geschäftskontos wird meist eine einmalige persönliche Anwesenheit verlangt.

Kann ein Ausländer Alleingesellschafter sein?

Ja. Das türkische Recht erlaubt Ein-Personen-Gesellschaften; die ausländische Staatsangehörigkeit steht dem nicht entgegen.

Verschafft die Gründung eine Aufenthaltserlaubnis?

Die Gesellschafterstellung allein nicht; sie kann jedoch Grundlage eines Arbeitserlaubnisantrags sein. Die Voraussetzungen prüfen wir gesondert.

Wie lange dauert es?

Bei vollständigen Unterlagen ist die Eintragung binnen weniger Werktage möglich. Apostille und Übersetzung ausländischer Urkunden nehmen meist die meiste Zeit in Anspruch.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Wir gründen Ihre Gesellschaft

Teilen Sie uns Tätigkeitsfeld und Beteiligungsstruktur mit — wir bestimmen gemeinsam Rechtsform und Zeitplan.