Die Kanzlei

Eine Rechtsbrücke zwischen der Türkei und Deutschland

BKT Hukuk und Beratung ist eine Kanzlei, die darauf ausgerichtet ist, Rechtsangelegenheiten in der Türkei für im Ausland lebende türkische Staatsangehörige und für Personen mit Türkei-Bezug zu führen. Unser Sitz ist Istanbul-Küçükçekmece; der überwiegende Teil unserer Mandanten lebt in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz.

Warum diese Spezialisierung?

Für eine im Ausland lebende Person ist eine Rechtsangelegenheit in der Türkei nicht nur ein rechtliches, sondern ein logistisches Problem: nicht an Terminen teilnehmen zu können, vor Behörden zu warten, wegen fehlender Unterlagen wiederholt in die Türkei fliegen zu müssen. Das erfordert eine andere Arbeitsweise als die einer klassischen Kanzlei.

Deshalb haben wir unseren Ablauf auf der Vollmacht aufgebaut. Eine korrekt gefasste Vollmacht ermöglicht es, den Erbschein zu erlangen, das Grundbuch umzuschreiben, Klage zu erheben und Bankgeschäfte abzuwickeln — ohne eine einzige Reise.

Unsere Arbeitsweise

In jeder Akte gelten drei Grundsätze:

  • Klarer Fahrplan von Anfang an: welche Unterlagen erforderlich sind, welche Schritte in welcher Reihenfolge erfolgen und mit welchem Zeitrahmen zu rechnen ist — schriftlich im Erstgespräch.
  • Eine feste Ansprechperson: Sie müssen Ihre Situation nicht bei jedem Anruf neu schildern.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: beeidigte Übersetzung, Apostille und notarielle Schritte planen wir in der richtigen Reihenfolge — genau hier stockt es am häufigsten.

Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Schwerpunkte entsprechen den Angelegenheiten, mit denen im Ausland Lebende in der Türkei am häufigsten zu tun haben:

Sprache und Kommunikation

Wir kommunizieren mit unseren Mandanten auf Türkisch und Deutsch. In der Korrespondenz mit deutschen Behörden und in der Abstimmung mit deutschen Rechtsanwälten entsteht keine Sprachbarriere.

Beeidigte Übersetzungen und amtliche Beglaubigungen führen wir im Haus durch — Sie werden für Übersetzung und Apostille nicht an eine andere Stelle verwiesen.

Sprechen wir über Ihre Akte

Schildern Sie uns Ihre Situation — im Erstgespräch klären wir die erforderlichen Schritte und den Fahrplan.