Schwerpunkt · Erbrecht
Erbrecht in der Türkei
Ein Erbfall mit Türkei-Bezug bedeutet für Erben in Deutschland meist: fremdes Verfahrensrecht, Sprachbarriere und weite Wege. Wir übernehmen die Abwicklung vollständig — von der Nachlassermittlung über den Erbschein bis zur Grundbuchumschreibung. Eine Anreise ist nicht erforderlich.
Welches Recht gilt?
Beim Tod eines türkischen Staatsangehörigen richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach türkischem Recht. Für in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen gilt türkisches Erbrecht auch dann, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war — die Belegenheit des Grundstücks ist maßgeblich.
Praktische Folge: Ein deutscher Erbschein weist Ihre Erbenstellung zwar nach, ersetzt aber nicht das türkische Verfahren. Für Grundbuch und Banken wird ein türkischer Erbschein benötigt.
Erbfolge nach türkischem Recht
Das türkische Zivilgesetzbuch folgt dem Parentelsystem: Erste Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, zweite Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, dritte Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge. Der überlebende Ehegatte erbt neben jeder Ordnung, wobei sich seine Quote je nach konkurrierender Ordnung unterscheidet — neben Abkömmlingen ist sie am geringsten, neben der dritten Ordnung am höchsten.
Ein Teil des Nachlasses ist als Pflichtteil geschützt. Verfügungen von Todes wegen, die den Pflichtteil verletzen, können mit der Herabsetzungsklage angegriffen werden. Häufiger Streitpunkt in der Praxis sind Übertragungen zu Lebzeiten, die formal als Kauf gestaltet wurden, wirtschaftlich aber eine Schenkung darstellen; diese werden als muvazaa angefochten.
Immobilien im Nachlass
Bei türkischen Immobilien sind zwei Werte zu unterscheiden: der bei Behörden angesetzte amtliche Wert und der tatsächliche Verkehrswert. Für Steuererklärung und Auseinandersetzung ist die Unterscheidung erheblich. Ein Sachverständigengutachten kann je nach Vorgang verlangt werden und ist auch dann sinnvoll, wenn es nicht zwingend ist — etwa zur Preisfindung beim Verkauf oder zur Absicherung gegenüber Miterben.
Vor jeder Veräußerung muss die Immobilie zunächst auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt werden. Erst danach ist ein Verkauf möglich.
Häufige Stolpersteine
- Fehlender Apostillevermerk: Deutsche Urkunden ohne Apostille werden von türkischen Gerichten zurückgewiesen.
- Uneinheitliche Namensschreibung: Weichen Schreibweisen in Urkunden voneinander ab, verzögert sich das Verfahren erheblich. Eine Übersetzung aus einer Hand vermeidet dies.
- Versäumte Ausschlagungsfrist: Die Frist läuft grundsätzlich ab Kenntnis vom Erbfall — bei überschuldetem Nachlass ein zentrales Thema.
- Alleingang bei Gericht: Vor türkischen Gerichten ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte vorgesehen; eine Selbstvertretung als Erbe ist praktisch nicht durchführbar.
Unsere Leistungen im Überblick
- Erbscheinverfahren vor dem zuständigen türkischen Gericht
- Nachlassermittlung: Grundbuch, Banken, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile
- Umschreibung der Immobilie auf die Erbengemeinschaft (Intikal)
- Erbschaftsteuererklärung und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auszahlung von Bankguthaben und Transfer nach Deutschland
- Außergerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Miterben
- Verkauf der geerbten Immobilie: Vertragsgestaltung und Vollzug
- Vertretung im Streitfall: Teilungsversteigerung, Herabsetzung, Anfechtung
Kosten und Ablauf
Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.
Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.
Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.
Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.
Wie wir beraten
In unserem Büro
Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.
Video-Beratung
Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.
Kurzfristig
Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.
Häufige Fragen
Kann ich als in Deutschland lebende Person in der Türkei erben?
Ja. Das Erbrecht knüpft nicht an die Staatsangehörigkeit an. Mit dem Tod des Erblassers gehen Rechte und Pflichten kraft Gesetzes auf die Erben über. Damit die Erbenstellung in der Türkei nachgewiesen werden kann, ist jedoch ein türkischer Erbschein (veraset ilamı) erforderlich.
Wo beantrage ich den türkischen Erbschein?
Türkische Staatsangehörige können den Erbschein beim Notar oder beim Friedensgericht beantragen. Personen ohne türkische Staatsangehörigkeit — einschließlich Inhaber der Blauen Karte in bestimmten Konstellationen — erhalten ihn ausschließlich über das Gericht, da sie nicht im türkischen Bevölkerungsregister geführt werden.
Welche deutschen Unterlagen werden benötigt?
In der Praxis ist der deutsche Erbschein das aussagekräftigste Dokument. Er muss mit einer Apostille versehen und anschließend beeidigt ins Türkische übersetzt werden. Ergänzend können Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden — vorzugsweise als mehrsprachige Auszüge — verlangt werden.
Wie ermittle ich Vermögen des Erblassers in der Türkei?
Grundbesitz lässt sich über das Grundbuchamt recherchieren; für Bankkonten ist regelmäßig ein türkischer Erbschein erforderlich. Eine zentrale Abfrage aller Banken existiert nicht, sodass Institute einzeln angeschrieben werden müssen. Wir übernehmen diese Recherche vollständig.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in der Türkei?
Die türkische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist gestaffelt und richtet sich nach dem Wert des Erwerbs; die Sätze bewegen sich im niedrigen einstelligen bis zweistelligen Prozentbereich. Freibeträge und Tarifstufen werden jährlich angepasst. Das deutsch-türkische Verhältnis ist zusätzlich unter dem Gesichtspunkt der Doppelbesteuerung zu prüfen.
Wie schlage ich eine Erbschaft in der Türkei aus?
Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Friedensgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich drei Monate. Im Ausland lebende Erben können die Erklärung über die türkischen Auslandsvertretungen einleiten. Ist der Nachlass offenkundig überschuldet, gilt er unter den gesetzlichen Voraussetzungen als ausgeschlagen.
Wird eine in Deutschland erklärte Ausschlagung in der Türkei anerkannt?
Nicht automatisch. Die in Deutschland erklärte Ausschlagung muss in der Türkei geltend gemacht bzw. anerkannt werden. Andernfalls führen die türkischen Register die Erben weiterhin als Rechtsnachfolger.
Muss ich für das Verfahren in die Türkei reisen?
Nein. Mit einer notariellen Vollmacht — erteilt beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland — führen wir Erbscheinverfahren, Grundbuchumschreibung, Steuererklärung und gegebenenfalls Gerichtsverfahren in Ihrem Namen.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.