Bankangelegenheiten

Bankkonto in der Türkei — Eröffnung und Kontoführung

Für Mieteinnahmen, Immobiliengeschäfte, Nachlassabwicklung oder Unterstützung der Familie benötigen Sie häufig ein türkisches Bankkonto. Wir begleiten Kontoeröffnung und Abwicklung ererbter Konten für Mandanten im Ausland.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 6 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Bankkonto
Steuernummer und Vollmacht entscheiden über den Zugang zum Konto.

Voraussetzungen

Erste Voraussetzung ist eine türkische Steuernummer. Für Inhaber der Blauen Karte und ausländische Staatsangehörige wird sie beim Finanzamt oder online beantragt.

Zur Eröffnung verlangen Banken meist persönliche Anwesenheit; bestehende Konten und Nachlassfälle lassen sich hingegen per Vollmacht abwickeln — sofern Bankgeschäfte darin ausdrücklich genannt sind.

Was wird zur Kontoeröffnung benötigt?

Erste Voraussetzung ist eine türkische Steuernummer. Für türkische Staatsangehörige erfüllt die Personenkennziffer diese Funktion; Inhaber der Blauen Karte und Ausländer erhalten sie beim Finanzamt oder über das Online-Finanzamt.

Zusätzlich verlangen Banken ein Ausweisdokument, eine Adressangabe und teilweise einen Aufenthalts- oder Einkommensnachweis. Die Praxis unterscheidet sich je nach Bank — die richtige Bankwahl spart daher Zeit.

  • Reisepass, Blaue Karte oder Personalausweis
  • Türkische Steuernummer
  • Adressangabe (Türkei oder Ausland)
  • Bei einzelnen Banken: Einkommensnachweis, Aufenthaltstitel

Kontoführung per Vollmacht

Zur Eröffnung verlangen Banken meist die persönliche Anwesenheit. Bestehende Konten, deren Auflösung, Überweisungen sowie die Nachlassabwicklung lassen sich hingegen per Vollmacht erledigen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht Bankgeschäfte ausdrücklich umfasst.

Fehlt diese Befugnis, stoppt die Bank den Vorgang. Der Vollmachtstext sollte daher von Anfang an vollständig gefasst sein.

Ererbte Bankkonten

Damit Guthaben auf dem türkischen Konto eines verstorbenen Angehörigen an die Erben ausgezahlt wird, sind Erbschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erbschaft- und Erwerbsteuer sowie die Ausweisdaten der Erben erforderlich. Ohne die Bescheinigung des Finanzamts zahlt die Bank nicht aus.

Häufigstes Hindernis: Ein Erbe lebt im Ausland und der Vorgang bleibt liegen. Mit einer Vollmacht entfällt dieses Problem — wir handeln für alle Erben.

Mieteinnahmen und Steuern

Erzielen Sie Mieteinnahmen aus einer türkischen Immobilie, sind diese über ein Konto abzuwickeln und jährlich zu erklären. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei verhindert die doppelte Besteuerung derselben Einkünfte — die Erklärungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht.

Zu Erklärung, Quellensteuer und Freibeträgen prüfen wir Ihren Einzelfall.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beantragung der türkischen Steuernummer
  • Auswahl der geeigneten Bank und Vorbereitung der Unterlagen
  • Kontoführung und Überweisungen per Vollmacht
  • Abwicklung ererbter Konten nach Vorlage des Erbscheins
  • Einholung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Erklärung von Mieteinnahmen und Prüfung der Doppelbesteuerung

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Bankangelegenheit klären

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Häufige Fragen

Kann ich mit der Blauen Karte ein Konto eröffnen?

Ja. Inhaber der Blauen Karte können in der Türkei ein Konto eröffnen; erforderlich ist eine türkische Steuernummer.

Ist die Eröffnung per Vollmacht möglich?

Zur Eröffnung verlangen die meisten Banken persönliche Anwesenheit. Bestehende Konten und Nachlassfälle lassen sich per Vollmacht abwickeln.

Wann wird Guthaben aus einem Nachlass ausgezahlt?

Nach Vorlage des Erbscheins und der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Bank.

Muss ich Mieteinnahmen auch in Deutschland erklären?

Das richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. In der Türkei entsteht eine Erklärungspflicht; die deutsche Seite klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Wir übernehmen Ihre Bankangelegenheiten

Ob Kontoeröffnung, ererbte Konten oder Mieteinnahmen — schildern Sie uns Ihre Situation.