Erbrecht · Tereke

Nachlassverzeichnis in der Türkei: Feststellung des Nachlasses

Der türkische Nachlass („Tereke") umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers — Forderungen und Schulden. Wenn Sie nicht wissen, was in der Türkei zum Nachlass gehört, ist zunächst die Feststellung erforderlich. Diese Klage erheben und führen wir ohne Ihre Anreise.

Tereke
gesamtes Aktiv- und Passivvermögen
Friedensgericht
zuständig für die Feststellung
1 Monat
Frist für das amtliche Verzeichnis
Per Vollmacht
Prozessführung aus der Ferne

Was bedeutet „Tereke"?

Tereke ist das gesamte Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt des Todes. Dazu gehören nicht nur Immobilien und Bankkonten, sondern auch Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile, Forderungen, Urheberrechte — und ebenso die Schulden.

Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam: Wer die Erbschaft annimmt, haftet auch für die Nachlassschulden. Eine Entscheidung ohne Kenntnis des Nachlassumfangs ist daher risikobehaftet.

Wann ist die Feststellungsklage nötig?

Für im Ausland lebende Erben ist dies die häufigste Klageart. Wenn unbekannt ist, welches Vermögen der Erblasser in der Türkei hatte, wird dies gerichtlich festgestellt.

Das Gericht ersucht Grundbuchämter, Banken, die Kfz-Zulassung, das Handelsregister und das Finanzamt und sammelt so die Eintragungen des Erblassers. Auf dieser Grundlage entsteht das Nachlassverzeichnis.

  • Das Vermögen des Erblassers ist unbekannt
  • Zwischen den Erben besteht Streit über den Nachlassumfang
  • Über Annahme oder Ausschlagung soll entschieden werden
  • Ein Erbe verwaltet den Nachlass allein und erteilt keine Auskunft
  • Es besteht Verdacht, dass die Schulden das Aktivvermögen übersteigen

Amtliches Nachlassverzeichnis

Erben können binnen eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall beim Friedensgericht die Aufnahme eines amtlichen Nachlassverzeichnisses verlangen. Solange das Verzeichnis läuft, stehen die Erben nicht unter dem Druck von Annahme oder Ausschlagung.

Nach Fertigstellung stehen mehrere Wege offen: Annahme, Ausschlagung, amtliche Liquidation oder Annahme aufgrund des Verzeichnisses. Im letzteren Fall haftet der Erbe nur für die im Verzeichnis aufgeführten Schulden — bei risikobehafteten Nachlässen ein wesentlicher Schutz.

Nachlasssicherung und Maßnahmen

Lebt ein Erbe im Ausland oder besteht Streit, kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen: Bestellung eines Nachlassvertreters, Siegelung, Grundbuchsperren oder Sperrung von Bankkonten.

Diese Maßnahmen verhindern, dass ein Erbe eigenmächtig verkauft oder Guthaben abhebt — für Erben in Deutschland besonders wertvoll, da die Kontrolle aus der Ferne sonst schwierig ist.

Wie wir vorgehen

Auf Grundlage Ihrer Vollmacht erheben wir die Klage, verfolgen den Behördenschriftverkehr und berichten Ihnen das Nachlassverzeichnis. Anschließend können Sie über Annahme oder Ausschlagung informiert entscheiden; bei Annahme folgen Umschreibung und Auseinandersetzung.

Die Feststellung bildet zugleich die Grundlage für Teilungsversteigerung und Grundbuchumschreibung.

Häufige Fragen

Haften Erben für Nachlassschulden?

Wer die Erbschaft unbedingt annimmt, haftet auch für die Schulden. Die „Annahme aufgrund des Verzeichnisses" begrenzt die Haftung auf die verzeichneten Schulden.

Wie lange dauert die Feststellung?

Sie hängt von den Rückläufen der Behörden ab, meist mehrere Monate. Die Vertretung per Vollmacht verkürzt Verzögerungen.

Welche Frist gilt für die Ausschlagung?

Grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis vom Erbfall. Die Frist ist eine Ausschlussfrist — Informationen über den Nachlass sollten daher schnell beschafft werden.

Wer kann Nachlassvertreter sein?

Das Gericht kann einen der Erben oder eine dritte Person — häufig einen Rechtsanwalt — als Nachlassvertreter bestellen.

Klären wir den Umfang des Nachlasses

Wenn Sie das türkische Vermögen des Erblassers nicht kennen, erheben wir die Feststellungsklage und berichten Ihnen das Verzeichnis.